Landesregulierungsbehörde

Die Landesregulierungsbehörden sind zusammen mit der Bundes­netz­agentur in Bonn für die Regulierung der Elektrizitäts- und Gas­versorgungsnetze zuständig, um die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas zu schaffen.

In Bayern werden die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde seit 1. Februar 2013 durch die „Regulierungskammer des Freistaates Bayern“ unabhängig wahrgenommen.

Eine Überprüfung der Endkundenpreise fällt nicht in den Zuständigkeits­bereich der Regulierungsbehörden. Einwände gegen überhöhte Entgelte für Endverbraucher werden weiterhin von den jeweiligen Landeskartell­behörden oder den Zivilgerichten geprüft. Dem Bundeskartellamt obliegt die Überprüfung, soweit es sich um die Energiepreise von bundesweit tätigen Energieversorgern handelt.