Aufgaben und Ziele

Die Hauptaufgaben der Regulierungskammer des Freistaates Bayern nach § 54 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind insbesondere die Regulierung der Energieversorgungsnetze, die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung (so genanntes Unbundling) und die Missbrauchsaufsicht über die Betreiber der Energieversorgungsnetze.

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